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Zehn Benimm­regeln für die Festtage

Weih­nachten ist das Fest der Liebe. Wie überall, wo es um Zunei­gung, Dank­barkeit und andere große Gefühle geht, lauern jede Menge Fett­näpf­chen. Egonet sagt Ihnen, wie Sie diplo­matisch ärger­liche Fallen um­schiffen.

1. Wem muss man Weih­nachts­kar­ten schick­en?
Eine Weihnachtskarte im Brief­kasten zu finden, ist immer eine Freude. Wem wollen Sie gern eine Freude bereiten? Nahe Angehörige und gute Freunde, mit denen Sie auch sonst regelmäßig Kontakt halten. Außerdem jedem, der Ihnen letztes Jahr eine solche Karte sandte. Außerdem beantworten Sie alle Karten, die Sie vor Weihnachten bekommen. (Ausnahmen: Massenversand von Firmen, deren Kunde Sie sind.) Ist die Zeit zu knapp, um rechtzeitig zu antworten, schicken Sie statt dessen Anfang Januar gute Wünsche für erfolgreiches neues Jahr.

2. Kann ich Sammelmails verschicken?
Karten schreiben macht Arbeit. Eine Einheitsmail mit der Anrede „Liebe Freunde“ reduziert den Aufwand, verstößt aber gegen die Benimmregeln. Grund: Der Empfänger fühlt sich nicht persönlich gemeint, sondern als Teil einer anonymen Masse. Ob Mail oder Ansichtskarte ist eine Frage der Generation. Aber auch Mails sollten immer persönlich sein. Sie können ja einen Einheitstext vorbereiten. Doch kopieren sie ihn jedem in seine persönliche Mail, die Sie einzeln mit persönlicher Anrede versenden.

3. Muss ich meine ganze Familie zu Weihnachten einladen?
Wenn Sie das in den vergangenen Jahren gemacht haben, ist eine Tradition entstanden. Ihre Gäste erwarten automatisch, auch diesmal Ihre Einladung zu erhalten. Wenn das keine lebenslange Verpflichtung werden soll, steigen Sie feinfühlig und rechtzeitig aus. Sagen Sie frühzeitig – möglichst schon im November – dass Sie diesmal im kleinen Kreis, gar nicht oder nicht bei sich zu Haus feiern werden. Schlagen Sie Ihren wichtigsten Gästen eine Alternative vor, zum Beispiel ein Neujahrsessen oder ein Treffen an einem Adventssonntag.

4. Muss ich die Weihnachtseinladung der Eltern annehmen?
Oft erwarten die Eltern – oder Eltern und Schwiegereltern im Wechsel – Ihre Kinder als Gäste, Das kann eine Last sein. Vor allem, wenn man sich nicht sonderlich versteht oder einen Widerwillen gegen bestimmte Rituale hat. Sie können absagen, wenn Sie glaubhaft eine andere Verpflichtung vorweisen können. Zum Beispiel eine Urlaubsreise oder eine Feier bei einer anderen wichtigen Person, die auf keinen anderen Zeitpunkt verschoben werden kann.

5. Muss ich an der Weihnachtsfeier in der Firma teilnehmen?
Unbedingt. Selbst wenn Sie sich dort langweilen, die Musik und die Trinkerei nicht mögen. Wer hingeht, zeigt dass er sich zur Firma zugehörig fühlt. Wer sich weigert, erklärt sich zum Außenseiter und kann leicht vom Team als Mobbingopfer auserkoren werden. Außerdem erfahren Sie auf solchen Feiern mehr über unterschwellige Geheimnisse und Animositäten als auf zehn Dienstberatungen. Gehen Sie hin und hören Sie gut zu, wenn die Kollegen sich das Herz ausschütten wollen. Wenn der Chef Sie bierselig umarmt und Ihnen das „Du“ anbietet, sollten Sie am nächsten Morgen so tun, als wäre nichts geschehen.

6. Ich bekomme etwas geschenkt, was ich schon habe. Was tun?
Das dürfen Sie dem Schenker offen sagen. Bitten Sie ihn, es mit seinem Kassenbon umzutauschen. Erleichtern Sie ihm die Aufgabe. Machen Sie ihm Vorschläge, was Sie statt dessen gern hätten – natürlich in der gleichen Preisklasse. Die gleiche Regel gilt, wenn es sich – bei Kleidung und Schuhen– um die falsche Größe handelt.

7. Ich erhalte ein Geschenk, das absolut nicht mein Geschmack ist. Darf ich es zurückweisen?
Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt. Wenn Sie ein „Gemälde“ erhalten und der „Künstler“ verlangt, dass Sie es gleich an Ihre Wand hängen, dürfen Sie sich weigern. Sagen Sie: „Ich möchte, dass diese Wand frei bleibt.“ Oder „Dafür habe ich mir etwas anderes vorgestellt.“ Bei Schmuck oder Kleidung sagen Sie: „Danke. Ich fürchte nur, es passt nicht zu meiner übrigen Garderobe.“ Bitten Sie, das Teil umzutauschen, und sagen Sie möglichst genau, was Sie statt dessen wollen. Den „Ersatz“ müssen Sie dann akzeptieren. Wenn Sie Streit und Kränkung vermeiden wollen, können Sie das Geschenk auch annehmen. Überlegen Sie aber, ob der andere erwartet, dass Sie es stets tragen, wenn Sie ihm begegnen. Heben Sie es mindestens ein Jahr auf, bevor Sie es entsorgen. Übrigens: Weiterverschenken ist laut Benimm verboten!

8. Wir wollten uns dies Jahr nichts schenken. Ich hielt mich dran, der andere nicht. Was nun?
Beschweren Sie sich nicht über das gebrochene Versprechen. Das weiß der andere ohnehin. Sagen Sie: „Ich freue mich. Damit habe ich nicht gerechnet.“ Sie sind nicht zu einem Gegengeschenk verpflichtet. Wenn noch Zeit ist bis Weihnachten, werden Sie dennoch eine Gegengabe besorgen. Ansonsten revanchieren Sie sich bei nächsten Gelegenheit auf andere Weise, zum Beispiel mit einer Einladung.

9. Ich erhalte ein unerwartetes Geschenk, das mich zu einer Gegenleistung verpflichten soll.
Ein Nachbar schenkt Ihnen etwas, weil er möchte, dass Sie in seinem nächsten Urlaub seine Katzen betreuen. Ein Kollege, weil er möchte, dass Sie für ihn bei Bedarf Schichten übernehmen. Ein entfernter Kumpel, weil er demnächst Hilfe beim Umzug braucht. In all diesen Fällen sollten Sie das Geschenk nicht zurückweisen. Der andere würde sein Gesicht verlieren. Sie wollen sich doch keinen Feind machen? Also sagen Sie: „Danke. Das kommt unerwartet.“ Wenn der Gegen-Gefallen eingefordert wird, verhalten Sie sich so, als hätten Sie nie ein Geschenk bekommen. Ob Sie den Gefallen erweisen, entscheiden Sie ohne moralischen Druck und nur aus Ihrer Situation heraus. Das heißt: Wenn Sie gern beim Umzug helfen, tun Sie es, ansonsten sagen Sie freundlich aber bestimmt Nein.

10. Ich hab keine passende Geschenkidee. Darf ich Geld verschenken?
Geld zeugt von mangelnder Phantasie. Schenken Sie lieber einen Bildband oder eine CD. Sie können sich natürlich sagen, dass ein Geldgeschenk garantiert nicht ungenutzt weggeworfen wird. Geldscheine im Briefumschlag sind in folgenden zwei Fällen sinnvoll:

  • Ein naher Angehöriger oder Freund plant eine größere Anschaffung,  und Sie geben eine bestimmte Summe ausdrücklich für diese Anschaffung.
  • Sie sind älter und schenken einem/r Jüngeren Geld für einen größeren Wunsch, für den Taschengeld oder Ausbildungsbeihilfe nicht reichen, zum Beispiel für den Führerschein.

In diesen Fällen gilt: Die Verpackung macht’s. Legen Sie eine witzige Karte bei und schreiben Sie einige persönliche Worte dazu. Sie können auch das Geld z.B. in kleinen Scheinen zu Blumen falten.

Anleitungen dazu finden Sie z.B. in: Die 101 schönsten Geldgeschenk-Ideen

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veröffentlicht im Dezember 2009 © by www.berlinx.de

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